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Kinesio Tape

Das elastische Tape, auch Kinesio Tape,  wurde aus dem klassischen unelastischen Tape entwickelt, das zur Ruhigstellung von Gelenken und dem Schutz von Bändern und Sehnen dient. Im Gegensatz zu dem „normalen“ Tape erhält das Kinesio Tape die Bewegungsfreiheit von Gelenken und Muskulatur. Schmerzen im Bewegungsapparat resultieren häufig aus Funktionsstörungen, d.h. aus einem gestörten Zusammenspiel der gelenkumgreifenden Muskulatur, Sehnen und Bänder. Bei Verletzungen ist nicht nur dieses Gleichgewicht gestört, sondern es werden auch schützende Kontraktionsreflexe nur vermindert ausgeführt. Auch Ödeme und Schwellungen stören den Ablauf der physiologischen Bewegung und führen zu Schmerzen.

Wirkung:

Die wesentlichen Wirkungen des Tapings sind Schmerzlinderung, Abschwellung, Tonisierung oder Detonisierung von Muskeln und Schutz der Gelenke vor Fehlbeanspruchung. Erreicht wird diese Wirkung durch folgende Mechanismen:

  • Verbesserung der Durchblutung, hierdurch Verbesserung der Nährstoffversorgung
  • Verbesserung des Lymphdurchflusses und Verbesserung der Mikrozirkulation
  • Massage der Muskeln und ihrer Begleitschichten
  • Erhalt der Muskelfunktion durch Vermeidung von Ruhigstellung

Insgesamt dient das Kinesio Tape der Unterstützung der Selbstheilungskräfte des Organismus.

Anwendungsgebiete:

  • Akute und chronische Rückenschmerzen (z.B. Hexenschuss, HWS-Schleudertrauma)
  • Muskelverspannungen
  • Muskelverletzungen
  • Bänderzerrungen (z.B. Kniegelenk, Sprunggelenk)
  • Sehnenzerrungen und Reizungen (z.B. Achillessehne)
  • Sehnenansatzerkrankungen (z.B. Patellaspitzensyndrom, Tennisarm, Schulter)
  • Gelenkinstabilitäten
  • Arthrose- und Osteoporoseschmerzen
  • Lymph- und Gelenkschwellungen
  • Nervenreizungen (z.B. Karpaltunnelsyndrom)

Das Kinesio Tape wird in der Rege in Verbindung  mit anderen Behandlungsmethoden, wie manuelle Medizin, Neuraltherapie, Elektrotherapie, Krankengymnastik und Massagen angewendet.

Die Kosten für die Behandlung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) honoriert.