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Osteopathie

„Osteopathische Verfahren“ stellen eine Erweiterung und  Ergänzung  der Manuellen Medizin dar  und gehören zusammen mit der Chirotherapie zu diesem Behandlungskonzept.  Sie  sind eine ganzheitliche und sanfte Heilmethode  mit dem Ziel,  die gestörten Funktionen des Organismus wieder herzustellen.  Dabei  ist es unabdingbar, neben ausführlicher Anamnese und Berücksichtigung der Befunde der klassischen schulmedizinischen Diagnostik, den Körper als funktionelle Einheit zu erfassen.   Der Therapeut  untersucht und behandelt ausschließlich mit den Händen, nicht nur an der Stelle des Schmerzes, sondern auch an anderen  Körperregionen, die ursächlich  an der Beschwerdesymptomatik beteiligt sein können.

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Die Osteopathie  vereinigt 3 Teilbereiche, die aufgrund von anatomischen Strukturen und Funktionsmechanismen in einem engen Bezug zueinander stehen:

  • Parietales System: Halte- und Stützapparat
  • Viszerales System: innere Organe und ihre bindegewebigen Aufhängungen
  • Cranio-sacrales System: Schädelknochen, Wirbelsäulenbereich, Kreuzbein

Zu den Anwendungsbereichen der Osteopathie gehören:

  • akute und chronisch schmerzhafte Wirbelsäulen- und Gelenkbeschwerden
  • Nacken- und Kopfschmerzen
  • chronifizierter, d.h. länger als 3 bis 6 Monate andauernder Tinnitus und Schwindel
  • Kiefergelenkstörungen
  • atypische Gesichtsschmerzen
  • KISS- Syndrom
  • Globusgefühl (Fremdkörpergefühl/Kloßgefühl)
  • funktionelle Arrhythmien (organisch bedingte Herzrhythmusstörungen)
  • Obstipation (Verstopfung)
  • funktionelle Bauchbeschwerden (z.B. Reizmagen ohne nachweisbare Ursache)

Osteopathische Verfahren sind seit 2009 in Deutschland als Teil und Erweiterung der Manuellen Medizin von der Bundesärztekammer offiziell anerkannt.  Ärzte mit einer entsprechenden Ausbildung sind berechtigt, osteopathische Verfahren anzuwenden.

Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung  erfolgt nach den Analogziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Seit 2012 wird die osteopathische Therapie  von den meisten gesetzlichen Krankenkassen als Satzungsleistung bezuschusst.

Von den privaten Krankenkassen werden die Kosten in aller Regel übernommen.  In jedem Fall sollte vor einer osteopathischen Behandlung die Kostenübernahme mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.